trennlinie.gif, 0 kB
trennlinie.gif, 0 kB
Sie befinden sich hier: Startseite >> Meine Abrechnungsdaten >> Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus

Meine Abrechnungsdaten


Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus

 
Häufige Fragen Weitere Informationen
 

Wie bekomme ich eine Patientenquittung bei meinem Arzt oder Zahnarzt?

Fragen Sie Ihren Arzt oder Zahnarzt im Anschluss an eine Behandlung nach einer Patientenquittung (Tagesquittung). Sie können sich alternativ auch eine Quartalsquittung ausstellen lassen. Ihr Arzt schickt Ihnen diese auf Wunsch spätestens vier Wochen nach Quartalsende zu.

 


Ausführliche Informationen zur Patientenquittung hat auch das Bundesministerium für Gesundheit zusammengestellt.


Hier kommen Sie zur Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Einen Antrag für eine Anfrage bei Ihrem Arzt können Sie hier ausdrucken.      


Wie bekomme ich eine Patientenquittung im Krankenhaus?


Fragen Sie am Ende Ihres Krankenhausaufenthaltes nach einer Patientenquittung. Das Krankenhaus wird Sie innerhalb von vier Wochen nach der Behandlung über die erbrachten Leistungen und die von der Krankenkasse übernommenen Kosten schriftlich informieren.

 

Kostet die Patientenquittung etwas?


Die Tagesquittung und die Patientenquittung im Krankenhaus ist kostenfrei. Wenn Sie sich von Ihrem Arzt eine Quartalsquittung ausstellen lassen, dann fällt eine Gebühr von 1 Euro zzgl. Portokosten an.
Einen Antrag für eine Anfrage bei Ihrem Krankenhaus können Sie hier ausdrucken.      


Was ist die Rechtsgrundlage für die Patientenquittung?


Die Rechtsgrundlage für die Patientenquittung ist § 305 Abs. 2 SGB V. Dieser sieht die Ausstellung einer Tagesquittung oder Quartalsquittung durch Ärzte, ärztlich geleitete Einrichtungen und medizinische Versorgungszentren sowie eine entsprechende Unterrichtung der Versicherten durch Krankenhäuser vor.

Das Recht von Kassenpatienten auf eine Quittung über die abgerechneten Arztleistungen wurde auch durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 7.12.2004 bestätigt (Az: B 1 KR 38/02 R).


Wieviele Patienten lassen sich bereits eine Patientenquittung ausstellen?

Trotz der rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung einer Patientenquittung wird dieses Angebot bislang kaum genutzt. Ein Großteil der Patienten weiss zudem nicht, dass es die Patientenquittung überhaupt gibt.

Vorsichtige Schätzungen beziffern die jährliche Anzahl der in Arztpraxen ausgestellten Quittungen auf rund 25.000 Stück. Dem gegenüber stehen pro Jahr etwa 800 Millionen Behandlungen die von den Kassenärzten und -zahnärzten abgerechnet werden.